Gebotszeichen Mit Kind - Rückenlage, mit den Füßen zuerst, das Kind sitzt zwischen den Beinen – Wasserrutschen
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Produktinformationen "Gebotszeichen Mit Kind - Rückenlage, mit den Füßen zuerst, das Kind sitzt zwischen den Beinen – Wasserrutschen"
Gebotszeichen Mit Kind - Rückenlage, mit den Füßen zuerst, das Kind sitzt zwischen den Beinen. Gebotsschild zur erlaubten Sitzposition für Wasserutschen und Wasserrutschenbereiche. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017.
Merkmale des Gebotszeichens Nur in Rückenlage, Füße voraus rutschen – Wasserrutschen – GEB-71:
Ausführung: Grundfarbe blau, Symbol und Rand weiß
Norm: praxisbewährtes Zeichen
Material:
- Selbstklebende Folie
- Aluminium 2 mm
Abmessungen (nicht in allen Materialien erhältlich):
- Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m
- Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m
- Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m
- Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m
- Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m
Verpackungseinheiten: 1 Gebotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung
Bitte beachten Sie:
- Dieses Gebotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Gebotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.
- Weitere Informationen zu Gebotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Gebotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.