Verbotszeichen Betreten der jagdlichen Einrichtung verboten
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Produktinformationen "Verbotszeichen Betreten der jagdlichen Einrichtung verboten"
Verbotszeichen Betreten der jagdlichen Einrichtung verboten - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.
Merkmale des Verbotszeichens Betreten der jagdlichen Einrichtung verboten - VBT-198:
Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz
Norm: praxisbewährt
Material:
- Aluminium 2 mm
Abmessungen:
- Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m
- Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m
- Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m
- Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m
Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen
Bitte beachten Sie:
- Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
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